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Veröffentlicht am 24.04.2026  ·  Von Steffen Schröder, Immobilienexperte

Grundbuchauszug anfordern und Grundbucheintragung verstehen

Ob Immobilienkauf, Verkauf oder Finanzierung – an zwei Dokumenten führt kein Weg vorbei: dem Grundbuchauszug und der Grundbucheintragung. Wer beide Instrumente kennt, vermeidet teure Fehler und unnötige Verzögerungen im Immobilienprozess. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter den Begriffen steckt, wie Sie den Auszug beantragen, was das Ganze kostet und wie lange es dauert.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird und alle Grundstücke eines Bezirks erfasst. Für jedes einzelne Grundstück wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieses Blattes – gewissermaßen der „Ausweis" einer Immobilie.

Der Auszug gliedert sich in fünf Bereiche:

  • Deckblatt: Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Blattnummer
  • Bestandsverzeichnis: Lage, Nutzungsart, Größe und ggf. Wegerechte des Grundstücks
  • Abteilung I – Eigentumsverhältnisse: Name der Eigentümerin bzw. des Eigentümers sowie Grundlage und Datum der Eintragung
  • Abteilung II – Beschränkungen und Belastungen: z. B. Nießbrauch, Reallasten oder Wohnrechte Dritter
  • Abteilung III – Grundpfandrechte: Hypotheken und Grundschulden, die bei einer Immobilienfinanzierung entstehen

Ohne einen aktuellen Grundbuchauszug lässt sich eine Immobilie weder verkaufen noch beleihen.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Das Grundbuch ist nicht frei zugänglich. Wer Einsicht nehmen möchte, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bloße Neugier reicht nicht. Ein berechtigtes Interesse haben unter anderem:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Miteigentümer
  • Kreditinstitute, die eine Immobilie als Sicherheit prüfen
  • Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung
  • Mieterinnen und Mieter, die prüfen wollen, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer ist
  • Kaufinteressenten, die ein Kaufinteresse z. B. durch einen Maklernachweis belegen können
  • Notare, Gerichte und Behörden

Das zuständige Grundbuchamt entscheidet im Einzelfall nach eigenem Ermessen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Es gibt vier Wege, um einen Grundbuchauszug zu erhalten:

  • Beim Amtsgericht / Grundbuchamt: Schriftlich per Post oder Fax oder persönlich mit Personalausweis. Das zuständige Amtsgericht lässt sich über das Justizportal des Bundes und der Länder per Postleitzahl ermitteln. Ausnahme: In Baden-Württemberg ist die Gemeinde zuständig.
  • Über einen Online-Dienstleister: Externe Anbieter übernehmen die Anfrage gegen eine Servicegebühr von ca. 25 Euro zusätzlich zur Amtsgebühr.
  • Über den Notar: Wer ohnehin einen Notar einschaltet, kann diesen direkt beauftragen. Der Notar hat elektronischen Direktzugang zum Grundbuch und ist oft die schnellste und günstigste Lösung.
  • Elektronisches Abrufverfahren: Für Berufsgruppen, die regelmäßig Grundbuchauszüge benötigen (z. B. Maklerbüros), gibt es einen direkten Online-Zugang gegen eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 Euro und 8 Euro je Grundbuchblatt.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG):

  • Einfacher (unbeglaubigter) Auszug: 10 Euro
  • Beglaubigter Auszug (für Verkauf, Finanzierung oder gerichtliche Zwecke): 15–20 Euro

Mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis vier Wochen sollte man rechnen – in städtischen Regionen mitunter länger. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Was ist die Grundbucheintragung?

Die Grundbucheintragung ist der rechtlich entscheidende Moment beim Immobilienkauf: Erst wenn der neue Name im Grundbuch steht, ist der Eigentumsübergang vollzogen. Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag allein genügt nicht.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  • Notarieller Kaufvertrag mit Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang)
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung – schützt den Käufer davor, dass die Immobilie in der Zwischenzeit doppelt verkauft oder belastet wird
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis der gezahlten Grunderwerbsteuer) und weiterer erforderlicher Dokumente
  • Ggf. Eintragung der Grundschuld bei Finanzierung über ein Bankdarlehen
  • Antrag auf Eigentumsumschreibung durch den Notar
  • Eintragung durch das Grundbuchamt und Mitteilung an den neuen Eigentümer

Kosten der Grundbucheintragung

Insgesamt sollten Käuferinnen und Käufer für die Grundbucheintragung mit Nebenkosten von rund 2,5 bis 3 Prozent des Kaufpreises rechnen:

  • Notargebühren: ca. 1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchgebühren: ca. 0,5 % des Kaufpreises
  • Grundschuldbestellung (bei Finanzierung): ca. 0,5 % des Kaufpreises

Die Dauer der Eintragung variiert: In ländlichen Gebieten ist sie oft schneller abgeschlossen, in stark belasteten städtischen Grundbuchämtern kann der Vorgang mehrere Monate dauern. Durchschnittlich sollte man mit vier bis zwölf Wochen rechnen.

Fazit: Gut vorbereitet durch den Immobilienprozess

Grundbuchauszug und Grundbucheintragung sind keine Formalitäten, die man auf die lange Bank schieben sollte. Wer den Auszug frühzeitig anfordert, veraltete Belastungen rechtzeitig prüft und alle Unterlagen vollständig bereithält, erspart sich erhebliche Verzögerungen – und schützt seine Interessen als Käufer oder Verkäufer rechtlich ab.

Besonders in Regionen mit hohem Immobilienaufkommen – etwa im Ruhrgebiet rund um Recklinghausen, Herten oder Marl – kann die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Grundbuch den entscheidenden Unterschied im Verkaufsprozess machen.

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